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Informationen zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmer

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit und die JobCenter bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Weitere Informationen finden Sie hier (PDF der Agentur für Arbeit).

Die auf dieser Homepage unter "Wiedereinstieg" aufgeführten Angebote sind für die Einlösung eines Bildungsgutscheins anerkannt. Ansprechpartner für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist Ihr persönlicher Vermittler. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Weiterbildungsinstituts bei Fragen zur Verfügung.


Unsere Standorte

Weiterbildungsinstitut Essen, Telefon 0201 97799-0, Hoffnungstr. 2, 45127 Essen
Weiterbildungsinstitut Dortmund, Telefon 0231 914405-0, Westenhellweg 85 - 89, 44137 Dortmund
Weiterbildungsinstitut Oberhausen, Telefon 0208 377106-0, Marktstr. 35 (Eingang Stöckmannstr.), 46045 Oberhausen
.garage dortmund, Telefon 0231 47410-0, Hermannstr. 75 (Stiftsforum), 44263 Dortmund