Lassen Sie sich fördern

Sie haben ein Ziel, wir beraten Sie bezüglich der finanziellen Förderung. Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz sichern oder suchen Sie einen neuen Job? Kompetenz-, Erfolgs- oder Bewerbungstraining, ob live oder online. Sie wollen sich neu orientieren und Ihre Karriere entwickeln? Existenzgründung oder Rückkehr in die Berufswelt. Sind Sie angestellt oder möchten Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiter qualifizieren? Bis zu 100 % Förderung sind möglich.

Vereinbaren Sie mit uns einen individuellen und kostenfreien Beratungstermin Kontakt.

 

Bildungsgutschein

Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Qualifizierung muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Weitere Informationen finden Sie hier (Infoseite der Agentur für Arbeit).

Die auf dieser Homepage unter "Arbeitsuchende" aufgeführten Angebote sind für die Einlösung eines Bildungsgutscheins anerkannt. Ansprechpartner für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist Ihr persönlicher Vermittler. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Weiterbildungsinstituts bei Fragen zur Verfügung.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45 SGB III (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende. Die Kosten für Qualifizierungen oder Coachings werden durch den AVGS vollständig von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter getragen. Der Erhalt eines AVGS ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entscheiden darüber.

 

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Weiterbildungsinstituts bei Fragen zur Verfügung.

Bildungsscheck
Bildungsscheck - Weiterbildungsinstitut WbI

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW die Qualifizierung von Beschäftigten aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aktuellen beruflichen Herausforderungen ausgesetzt sind. Reagiert wird hier u. a. auf die demografische Entwicklung, die Digitalisierung, den Fachkräftebedarf und die technische Entwicklung in den Unternehmen.

Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) können auf Antrag jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen. 50 % der Lehrgangskosten (max. 500 Euro) werden durch den Bildungsscheck getragen.

Einen Bildungsscheck können Sie u. a. in folgenden Beratungsstellen erhalten:

Weiterbildungsinstitut WbI
Marktstr. 35
46045 Oberhausen
Tel. 0208 3771060
oberhausen@weiterbildungsinstitut.de

Weiterbildung im Revier e. V.
Lindenallee 57
45127 Essen
Tel. 0201 45844672
info@wirev.de

Dortmunder Weiterbildungsforum
Kleppingstraße 37 (Berswordthalle)
44135 Dortmund
Tel. 0231 2861490
info@dwf-do.de

Selbstzahler

Wenn Sie die Lehrgangsgebühren selbst finanzieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese in monatlichen Raten zu zahlen.

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar. Sie können als Teilnehmer an Weiterbildungen die Gebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Qualifizierung beruflich veranlasst ist. Es reicht aus, dass die Aufgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, durch die die Weiterbildung neben dem Beruf wirtschaftlich noch interessanter ist.